FFA – Jurybasierte kulturelle Produktionsförderung Kurzfilm
Filmförderungsanstalt (FFA)
Zuschuss bis 40.000 EUR für herausragende Kurzfilme mit maximal 30 Minuten Spieldauer.
Die Filmfoerderungsanstalt (FFA) ist die zentrale filmwirtschaftliche Foerdereinrichtung des Bundes. Ihre projektbezogene Produktionsfoerderung unterstuetzt Kinofilme als erfolgsbedingt rueckzahlbares Darlehen. Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Sitz in Deutschland; die Antragstellung erfolgt ueber das FFA-Serviceportal. Die FFA verwaltet zugleich DFFF, GMPF und die jurybasierte kulturelle Filmfoerderung des Bundes.
Funding amounts
- Min. project budget
- 200.000 €
- Max. project budget
- unlimited
- Max. funding rate
- 50%
- Funding cap
- 40.000 €
Eligible
- Project types
- Short film
- Distribution channels
- Cinema
- Production status
- DevelopmentPre-production
Guideline version
Version 2026
Valid from 2025-03-31
Valid until 2028-12-31
Base: total budget
Grant (non-repayable)
Combined-cap exception: up to 100% total intensity possible — §21(1): Beihilfeintensitaet grundsaetzlich hoechstens 50 % der Gesamtherstellungskosten. Bei grenzueberschreitenden Produktionen, die durch mehr als einen EU-Mitgliedstaat finanziert werden und an denen Produzenten aus mehr als einem Mitgliedstaat beteiligt sind, bis 60 %. Bei schwierigen audiovisuellen Werken nach §3(8) sowie Koproduktionen mit Laendern der OECD-DAC-Liste kann sie auf 100 % der beihilfefaehigen Kosten erhoeht werden. §3(8) zaehlt dazu: Kurzfilme, Erst- und Zweitfilme von Regisseur/innen, Dokumentarfilme, Kinder- und Jugendfilme, Experimentalfilme, Low-Budget-Produktionen sowie sonstige kommerziell schwierige Werke. Eine bereits gewaehrte Projektentwicklungsfoerderung wird nach §51(2) in die Intensitaetspruefung einbezogen.
JKFF-Richtlinie vom 31.03.2025 (Stand Juni 2025), Volltext geprueft 2026-08-04. §25: Zuwendungen werden grundsaetzlich als NICHT RUECKZAHLBARE ZUSCHUESSE im Wege der Anteilfinanzierung bewilligt. §75(1): Die Richtlinie gilt vom 31.03.2025 bis zum 31.12.2028. §23(1): Antragstellende muessen Wohnsitz oder Geschaeftssitz in Deutschland haben; bei Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz ist eine Niederlassung im Inland erforderlich. §23(2): Antrag digital ueber das FFA-Antragstool, vollstaendig bis zum Einreichtermin - unvollstaendige Antraege koennen nicht beruecksichtigt werden. §23(3): alle Unterlagen in deutscher Sprache. §3(3): erhebliche deutsche kulturelle Praegung erfordert vier Kriterien kumulativ (Originalsprache Deutsch oder Regie mit deutscher/EU-Staatsangehoerigkeit; mind. ein federfuehrender Produzent deutsch/EU; deutscher Finanzierungsanteil mindestens so gross wie der groesste auslaendische; regulaere Kino-Erstauswertung in Deutschland). §56(2): Eigenanteil mindestens 5 % der anerkannten Kosten. §27: mindestens eine Endfassung mit kinotauglicher deutscher Untertitelung oder in deutscher Sprache. §32: alle Endfassungen barrierefrei. §33: tarifvertragliche oder vergleichbare Verguetung (Kurzfilme nach §70 ausgenommen). §24(1): kein Rechtsanspruch, Entscheidung nach pflichtgemaessem Ermessen im Rahmen verfuegbarer Haushaltsmittel. §69: Fuer die Herstellung von Kurzfilmen bis zu 40.000 EUR. §3(7): Kurzfilme sind Filme mit einer Vorfuehrdauer von hoechstens 30 Minuten. §70: Abweichend von §3(3) steht eine Festivalauswertung der oeffentlichen Auffuehrung in deutschen Kinos gleich. §33 Satz 4: Kurzfilmproduktionen sind von der Tarifbindung ausgenommen. §66: Kurz- und Experimentalfilme sind von den oekologischen Standards ausgenommen. §62(4): Kurzfilme sind von der Rechterueckfall-Regelung ausgenommen. §31: Kurzfilme sind von den Sperrfristen ausgenommen. §58(5): Raten bedarfsgerecht, 10 % erst nach Verwendungsnachweis. §15(2): Die Kurzfilm-Jury tagt bis zu zweimal im Jahr. WICHTIG: Kurzfilme gelten nach §3(8) STETS als schwierige audiovisuelle Werke - damit greift nach §21(1) die erhoehte Beihilfeintensitaet von bis zu 100 %. combinedCapRate ist entsprechend gesetzt.
Next deadline
expired
Updated: 2026-08-04
All information without guarantee. Binding conditions, application forms, and deadlines should always be checked directly with the funding body — links above.