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FFA – Jurybasierte kulturelle Treatment- und Drehbuchförderung

FFA (im Auftrag des BKM)

Bundesweite Drehbuchförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Die jurybasierte Drehbuchfoerderung des Bundes (seit 2025 von der FFA im Auftrag des BKM durchgefuehrt) unterstuetzt Autor:innen bei der Entwicklung deutschsprachiger Drehbuecher fuer programmfuellende Spielfilme. Sie versteht sich als ueberregionale Spitzenfoerderung und wird als Zuschuss von in der Regel 30.000 EUR, in begruendeten Ausnahmefaellen bis 50.000 EUR, vergeben. Die Foerderung gliedert sich in eine Grundfoerderung (erste Drehbuchfassung) und eine Fortentwicklungsfoerderung. Antragsberechtigt sind allein die Autor:innen; die Foerderung ist an die Zusammenarbeit mit dem vom BKM beauftragten Drama Department geknuepft.

Hinweis zum Programm

Traegerwechsel zum 01.01.2025: von der BKM zur FFA. Die alte BKM-Richtlinie ist am 31.03.2025 ausser Kraft getreten. Antraege laufen ueber das FFA-Serviceportal.

Fördersummen

Min. Projektbudget
0 €
Max. Projektbudget
unbegrenzt
Max. Förderquote
100%
Förderdeckel
40.000 €

Förderfähig

Projektarten
Kinofilm
Dokumentarfilm
Animation
Auswertungskanäle
Kino
Produktionsstatus
Entwicklung / Stoff

Richtlinienversion

Version 2025

Gültig ab 2025-03-31

Gültig bis 2028-12-31

Berechnungsbasis: Gesamtbudget

Zuschuss (nicht rückzahlbar)

JKFF-Richtlinie vom 31.03.2025 (Stand Juni 2025), Volltext geprueft 2026-08-04. §25: Zuwendungen werden grundsaetzlich als NICHT RUECKZAHLBARE ZUSCHUESSE im Wege der Anteilfinanzierung bewilligt. §75(1): Die Richtlinie gilt vom 31.03.2025 bis zum 31.12.2028. §23(1): Antragstellende muessen Wohnsitz oder Geschaeftssitz in Deutschland haben; bei Sitz in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz ist eine Niederlassung im Inland erforderlich. §23(2): Antrag digital ueber das FFA-Antragstool, vollstaendig bis zum Einreichtermin - unvollstaendige Antraege koennen nicht beruecksichtigt werden. §23(3): alle Unterlagen in deutscher Sprache. §3(3): erhebliche deutsche kulturelle Praegung erfordert vier Kriterien kumulativ (Originalsprache Deutsch oder Regie mit deutscher/EU-Staatsangehoerigkeit; mind. ein federfuehrender Produzent deutsch/EU; deutscher Finanzierungsanteil mindestens so gross wie der groesste auslaendische; regulaere Kino-Erstauswertung in Deutschland). §56(2): Eigenanteil mindestens 5 % der anerkannten Kosten. §27: mindestens eine Endfassung mit kinotauglicher deutscher Untertitelung oder in deutscher Sprache. §32: alle Endfassungen barrierefrei. §33: tarifvertragliche oder vergleichbare Verguetung (Kurzfilme nach §70 ausgenommen). §24(1): kein Rechtsanspruch, Entscheidung nach pflichtgemaessem Ermessen im Rahmen verfuegbarer Haushaltsmittel. §40(1): Treatmentfoerderung bis 15.000 EUR zur Deckung des Lebensunterhalts der Autorin oder des Autors; §40(2) zusaetzlich bis 2.500 EUR fuer Beratungsleistungen. §41(1): Drehbuchfoerderung bis 40.000 EUR, bei besonders aufwaendigen Animationsfilmprojekten im begruendeten Ausnahmefall bis 50.000 EUR. §41(2): aufgeteilt in Grundfoerderung bis 20.000 bzw. 25.000 EUR fuer die erste Fassung und Fortentwicklungsfoerderung bis weitere 20.000 bzw. 25.000 EUR. §41(3): Die Fortentwicklungsfoerderung wird nur gewaehrt, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ein Hersteller die Verfilmung ernsthaft beabsichtigt und mindestens 10.000 EUR in die weitere Projektentwicklung einbringt - nachzuweisen durch eine Vereinbarung. §41(4): zusaetzlich bis 10.000 EUR fuer Beratungsleistungen. §43(1): ANTRAGSBERECHTIGT IST DIE AUTORIN ODER DER AUTOR, nicht die Produktionsfirma - mit Nachweis eines bereits realisierten Drehbuchs/Treatments, einer Veroeffentlichung ausserhalb des Selbstverlages oder einer bedeutsamen Preisnominierung; die Anforderung entfaellt bei Zusammenarbeit mit einem etablierten Hersteller. §43(2): Rechte am Stoff muessen bei der antragstellenden Person liegen. §45: keine Foerderung, wenn dieselbe Entwicklungsstufe bereits anderweitig gefoerdert wird. §47: Projektentwicklungsfoerderung (Stoffbeschaffung, produktionsvorbereitende Massnahmen) bis 100.000 EUR, bei aufwaendigen Animationsproduktionen bis 150.000 EUR - dort ist nach §48 der Hersteller antragsberechtigt. §11(2): Die Entwicklungs-Jury tagt bis zu viermal im Jahr.

Nächste Deadline

expired

Stand: 2026-08-04

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.