CNC — Aide aux Cinémas du Monde
Centre National du Cinéma (CNC)
Französische Förderung für internationale Koproduktionen mit französischem Partner — Spielfilm und Dokumentarfilm.
Die Aide aux Cinemas du Monde des franzoesischen CNC (gemeinsam mit dem Institut francais) foerdert internationale Koproduktionen zwischen einer in Frankreich ansaessigen Produktionsfirma und auslaendischen Partnern. Foerderfaehig sind programmfuellende Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme, die fuer eine Erstauswertung im Kino bestimmt sind. Die Foerderung wird vor oder nach Fertigstellung als selektiver Zuschuss vergeben; die Antragstellung erfolgt ausschliesslich online ueber das CNC-Portal. Pro Sitzung darf eine franzoesische Produktionsfirma nur einen Antrag je Kommission stellen.
Hinweis: Richtlinie in Reform
ACM-Reform zum 01.01.2026: neue Bestimmungen fuer alle ab diesem Datum eingereichten Projekte. Vollstaendige Beschreibung auf Englisch noch nicht veroeffentlicht.
Fördersummen
- Min. Projektbudget
- 500.000 €
- Max. Projektbudget
- unbegrenzt
- Max. Förderquote
- 50%
- Förderdeckel
- 300.000 €
Förderfähig
- Projektarten
- KinofilmDokumentarfilm
- Auswertungskanäle
- Kino
- Produktionsstatus
- Pre-ProductionPost-Production
Richtlinienversion
Version 2025
Gültig ab 2025-01-01
Unbefristet gültig
Berechnungsbasis: Gesamtbudget
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Initial-Version aus Bestand übernommen. [Recherchestand 2026-08-04] Naechster Einreichtermin am 2026-08-04 nicht aus einer Primaerquelle belegbar. Aide aux cinémas du monde (ACM), cogefuehrt von CNC und Institut français. Geprueft 2026-08-04 gegen cnc.fr sowie die franzoesischen Foerderdatenbanken. REFORM: Zum 01.01.2026 gelten neue Bestimmungen fuer alle ab diesem Datum eingereichten Projekte (Deliberation 2025/CA/25 vom 29.09.2025, Eingliederung in das Règlement général des aides financières des CNC). Die vollstaendige Beschreibung fuer Antraege ab 01.01.2026 lag auf der englischen Seite am 2026-08-04 noch nicht vor ('will be available soon'); auf der franzoesischen Seite ist sie verfuegbar. FOERDERHOEHE (Stand vor bzw. waehrend der Reform): Zuschuss von hoechstens 50 % der foerderfaehigen Ausgaben; bis zu 80 % bei Filmen des premier collège, bei Budgets unter 1.250.000 EUR und bei bestimmten Koproduktionen. Plafonds bis zu 500.000 EUR bei Projekten franzoesischer Initiative. Der hinterlegte Cap von 250.000 EUR liess sich keiner dieser Groessen zuordnen und bleibt unbestaetigt. WICHTIG FUER DIE ZIELGRUPPE: Die Beihilfe wird ausschliesslich einer in FRANKREICH ansaessigen Produktionsgesellschaft gewaehrt, im Rahmen einer Koproduktion mit einer auslaendischen Firma. Ein deutscher Produzent ist also NICHT selbst antragsberechtigt, sondern kann nur ueber den franzoesischen Koproduzenten profitieren. Ausnahme: fuer bestimmte Laender kann ein auslaendischer Produzent ohne franzoesischen Koproduzenten einreichen; dann muessen Produktionsausgaben von mindestens 25 % des Foerderbetrags im betreffenden Land erfolgen. Weitere Bedingungen: Langfilm (Fiktion, Animation oder kreativer Dokumentarfilm) fuer die Kino-Erstauswertung; Regie durch eine auslaendische Staatsangehoerige oder einen auslaendischen Staatsangehoerigen (ausnahmsweise franzoesisch, dann aber nicht in franzoesischer Originalsprache); Drehsprache muss eine Sprache des Landes der Regie oder des Drehorts sein. Aide avant réalisation vor Drehbeginn, bei Animation vor Fertigungsbeginn; bei Dokumentarfilmen duerfen zum Antragszeitpunkt hoechstens 50 % des Endschnitts gedreht sein. Aide après réalisation nur fuer Projekte, die zuvor bei der Foerderung vor Realisierung abgelehnt wurden und noch keine oeffentliche Vorfuehrung hatten. Vier Einreichzyklen pro Jahr fuer die Foerderung vor Realisierung. OFFEN: Die reformierte Fassung ab 01.01.2026 wurde nicht im Volltext geprueft; Cap und Quote bleiben unbestaetigt. Zu klaeren ist ausserdem, ob dieses Programm im Foerderfinder ueberhaupt gelistet werden sollte, da deutsche Produzenten nicht antragsberechtigt sind. [Recherchestand 2026-08-04] | [V270826] 27.08.2026 geprueft: KORRIGIERT: Kappung aide avant realisation 300.000 EUR (in der DB standen 250.000 - das war der Stand vor dem 01.06.2024). 500.000 EUR bei oeuvres d'initiative francaise mit Budget ab 2,5 Mio EUR; aide apres realisation 70.000 EUR. Quelle cnc.fr Aide aux cinemas du monde, Stand Reform 01.01.2026.
Nächste Deadline
2026-11-23
Stand: 2026-08-30
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.