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Koproduktion

Eurimages

Council of Europe

Europäische Koproduktionsförderung des Europarats für Spielfilme, Animationen und Dokumentarfilme mit mindestens zwei europäischen Koproduzenten.

Eurimages ist der Kulturfoerderfonds des Europarats und unterstuetzt seit 1989 europaeische Koproduktionen. Foerderfaehig sind programmfuellende Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme ab 70 Minuten mit mindestens zwei Koproduzenten aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Die Foerderung erfolgt ueberwiegend als bedingt rueckzahlbares Darlehen (Koproduktionsfoerderung). Es gibt mehrere Einreichrunden pro Jahr; die Antragstellung laeuft ausschliesslich ueber die Online-Plattform, und jeder Koproduzent muss bei Antragstellung mindestens 50 Prozent seiner Finanzierung gesichert haben.

Fördersummen

Min. Projektbudget
1.000.000 €
Max. Projektbudget
unbegrenzt
Max. Förderquote
17%
Förderdeckel
500.000 €

Förderfähig

Projektarten
Kinofilm
Dokumentarfilm
Animation
Auswertungskanäle
Kino
Produktionsstatus
Pre-Production
In Produktion

Richtlinienversion

Version 2025

Gültig ab 2025-01-01

Unbefristet gültig

Berechnungsbasis: Gesamtbudget

Zuschuss (nicht rückzahlbar)

Eurimages Co-production Support Regulations 2026 (Council of Europe), geprueft 2026-08-04 gegen den Volltext. Art. 4.2.1: Die Foerderung darf 500.000 EUR in keinem Fall ueberschreiten. Bei Spielfilm- und Animationsprojekten hoechstens 17 % der Gesamtherstellungskosten - ausgenommen Projekte mit einer oder mehreren Regisseurinnen, dort bis 25 %. Bei Dokumentarfilmen bis 25 %. Art. 7.1.1 / Rueckzahlungsbedingungen: Bis einschliesslich 150.000 EUR ist die Foerderung ein nicht rueckzahlbarer Zuschuss; ueber 150.000 EUR wird sie als Vorschuss auf Einnahmen gewaehrt, rueckzahlbar ab dem ersten Euro aus den Nettoerloesen, anteilig zum Eurimages-Finanzierungsanteil. Deshalb steht fundingType auf Mischfinanzierung statt Darlehen. Weitere Voraussetzungen: Mindestlaenge 70 Minuten; mindestens zwei Koproduzenten aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten; Koproduzenten aus Nicht-Mitgliedstaaten zusammen hoechstens 30 % des Budgets; jeder Koproduzent muss bei Antragstellung mindestens 50 % seiner Finanzierung nachweisen; Eurimages darf nicht der erste Foerderer sein (Fonds, Verleih oder TV-Presale muss bereits zugesagt haben); Rueckstellungen und Beistellungen zaehlen nur bis 15 % des Gesamtbudgets als gesicherte Finanzierung; die Dreharbeiten duerfen vor der Sitzung des Board of Management nicht begonnen haben. Drei Calls pro Jahr. Auszahlung in der Regel 50 % bei Drehbeginn, 50 % nach Abnahme und Schlusspruefung. Eurimages zaehlt als supranationale Foerderung nicht in die Beihilfeintensitaet (siehe supranational-Flag).

Nächste Deadline

2027-01-13

Stand: 2026-08-04

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.