FFA Produktionsförderung
Filmförderungsanstalt (FFA)
Projektbezogene Produktionsförderung der Filmförderungsanstalt für Kinofilme.
Die Filmfoerderungsanstalt (FFA) ist die zentrale filmwirtschaftliche Foerdereinrichtung des Bundes. Ihre projektbezogene Produktionsfoerderung unterstuetzt Kinofilme als erfolgsbedingt rueckzahlbares Darlehen. Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Sitz in Deutschland; die Antragstellung erfolgt ueber das FFA-Serviceportal. Die FFA verwaltet zugleich DFFF, GMPF und die jurybasierte kulturelle Filmfoerderung des Bundes.
Fördersummen
- Min. Projektbudget
- 200.000 €
- Max. Projektbudget
- unbegrenzt
- Max. Förderquote
- 50%
- Förderdeckel
- 1.500.000 €
Förderfähig
- Projektarten
- KinofilmDokumentarfilmAnimationKurzfilm
- Auswertungskanäle
- Kino
- Produktionsstatus
- Entwicklung / StoffPre-Production
Richtlinienversion
Version 2025
Gültig ab 2025-01-01
Unbefristet gültig
Berechnungsbasis: Gesamtbudget
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Initial-Version aus Bestand übernommen.
Diese Förderwerte werden derzeit noch gegen die Primärquelle geprüft. Bitte vor Antragstellung bei der Förderstelle verifizieren.
Nächste Deadline
2026-09-15
Stand: 2025-06-01
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.