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FFA Produktionsförderung

Filmförderungsanstalt (FFA)

Projektbezogene Produktionsförderung der Filmförderungsanstalt für Kinofilme.

Die Filmfoerderungsanstalt (FFA) ist die zentrale filmwirtschaftliche Foerdereinrichtung des Bundes. Ihre projektbezogene Produktionsfoerderung unterstuetzt Kinofilme als erfolgsbedingt rueckzahlbares Darlehen. Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Sitz in Deutschland; die Antragstellung erfolgt ueber das FFA-Serviceportal. Die FFA verwaltet zugleich DFFF, GMPF und die jurybasierte kulturelle Filmfoerderung des Bundes.

Fördersummen

Min. Projektbudget
200.000 €
Max. Projektbudget
unbegrenzt
Max. Förderquote
50%
Förderdeckel
1.500.000 €

Förderfähig

Projektarten
Kinofilm
Dokumentarfilm
Animation
Kurzfilm
Auswertungskanäle
Kino
Produktionsstatus
Entwicklung / Stoff
Pre-Production

Richtlinienversion

Version 2025

Gültig ab 2025-01-01

Unbefristet gültig

Berechnungsbasis: Gesamtbudget

Zuschuss (nicht rückzahlbar)

Initial-Version aus Bestand übernommen.

Diese Förderwerte werden derzeit noch gegen die Primärquelle geprüft. Bitte vor Antragstellung bei der Förderstelle verifizieren.

Nächste Deadline

2026-09-15

Stand: 2025-06-01

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.

FFA Produktionsförderung · Filmsoftmoney