FFA – Referenzfilmförderung für programmfüllende Filme
Filmförderungsanstalt (FFA)
Punktebasierte Zuerkennung für Hersteller, Regie und Autor*innen erfolgreicher deutscher Kinofilme.
Die Filmfoerderungsanstalt (FFA) ist die zentrale filmwirtschaftliche Foerdereinrichtung des Bundes. Ihre projektbezogene Produktionsfoerderung unterstuetzt Kinofilme als erfolgsbedingt rueckzahlbares Darlehen. Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Sitz in Deutschland; die Antragstellung erfolgt ueber das FFA-Serviceportal. Die FFA verwaltet zugleich DFFF, GMPF und die jurybasierte kulturelle Filmfoerderung des Bundes.
Fördersummen
- Min. Projektbudget
- 200.000 €
- Max. Projektbudget
- unbegrenzt
- Max. Förderquote
- 50%
- Förderdeckel
- 2.000.000 €
Förderfähig
- Projektarten
- KinofilmDokumentarfilmAnimation
- Auswertungskanäle
- Kino
- Produktionsstatus
- Entwicklung / StoffPre-Production
Richtlinienversion
Version 2026
Gültig ab 2026-01-01
Gültig bis 2026-12-31
Berechnungsbasis: Gesamtbudget
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Kombinier-Cap-Ausnahme: bis zu 50 % Gesamtquote möglich — Der mit Referenzmitteln herzustellende Film darf zu hoechstens 50 % aus oeffentlichen Foerdergeldern finanziert werden; in begruendeten Ausnahmefaellen hoeher (FAQ D.2). Der Gleichstellungsbonus unterliegt nicht der Hoechstfoerdersumme.
Referenzfilmfoerderung nach §§61-88 FFG, Richtlinien D.1 (Zuerkennung, Fassung 19.01.2026) und D.2 (Verwendung der Referenzmittel). Geprueft 2026-08-04. HOECHSTBETRAG: Die Hoechstfoerdersumme pro Referenzfilm betraegt 2 Mio EUR (§67 Abs. 2 FFG, D.1 Teil C). Die Foerderung wird als Zuschuss gewaehrt. QUOTE: Der mit Referenzmitteln herzustellende Film darf zu hoechstens 50 % aus oeffentlichen Foerdergeldern finanziert werden; in begruendeten Ausnahmefaellen darf der Anteil hoeher liegen (FAQ D.2). Daraus leitet sich die hinterlegte Quote von 0.5 ab - sie ist hier also ausnahmsweise eine echte Programmgrenze und nicht bloss die allgemeine Beihilfeintensitaet. ZWEISTUFIGES VERFAHREN: Stufe 1 ist die Zuerkennung von Referenzmitteln aufgrund des Erfolgs eines bereits ausgewerteten Films nach Richtlinie D.1; Stufe 2 ist der Antrag auf Verwendung und Auszahlung fuer ein NEUES Vorhaben nach D.2 bis D.5. Es gibt daher keinen Einreichstichtag im Sinne einer Jurysitzung - deshalb ist eine Rolling-Frist hinterlegt. REFERENZPUNKTE: Die Punktzahl ergibt sich aus Besucherzahlen im Inland sowie Erfolgen bei bedeutenden Festivals und Filmpreisen. Ein programmfuellender Spielfilm braucht mindestens 25.000 Referenzpunkte. Talentfilme, Kinder- und Dokumentarfilme, die mindestens 10.000, aber weniger als 25.000 Punkte erreichen, werden mit 25.000 Punkten bewertet (D.1 Teil B). Talentfilm ist ein Film, bei dem mindestens zwei der drei Gewerke Produktion, Regie und Drehbuch noch nicht mehr als zwei programmfuellende Filme hergestellt haben und der nicht im Rahmen der Ausbildung entstand. Punkte unter 10.000 in einem Kalenderjahr werden nur beruecksichtigt, wenn sie zusammen mit Punkten aus anderen Jahren die Schwelle erreichen. Die Hoehe je Referenzpunkt haengt von der Zahl der teilnehmenden Filme und dem Jahresbudget ab und steht daher erst nachtraeglich fest. GLEICHSTELLUNGSBONUS (D.1 §7a): Zusaetzlich zu den Referenzmitteln, bei unter 150.000 Punkten 25.000 EUR, ab 150.000 Punkten 50.000 EUR. Er unterliegt NICHT der Hoechstfoerdersumme von 2 Mio EUR. Voraussetzung fuer die Verwendung zur Vorbereitung: mindestens zwei der drei Hauptgewerke Produktion, Drehbuch und Regie weiblich besetzt. WEITERES: Eigenanteil mindestens 5 % der Referenzmittel. Vorab-Zuerkennung von bis zu 70 % des Referenzwertes des Vorjahres moeglich, sofern dem Grunde nach feststeht, dass die Punktzahl erreicht ist (D.1). Sperrfristen nach §54 FFG. Oekologische Nachhaltigkeitsmassnahmen inklusive CO2-Kalkulation sind vorgeschrieben (D.2). ABGRENZUNG: Nicht Teil der JKFF-Richtlinie der jurybasierten kulturellen Filmfoerderung - das ist ein eigenstaendiges, erfolgsbasiertes Instrument nach dem FFG.
Nächste Deadline
Laufend (rolling)
Stand: 2026-08-04
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.