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Film- und Medienstiftung NRW

Film- und Medienstiftung NRW

Eine der größten regionalen Filmförderungen Deutschlands. Produktions-, Drehbuch- und Verleihförderung.

Die Film- und Medienstiftung NRW ist eine der groessten regionalen Filmfoerderungen Deutschlands. Gefoerdert werden Produktion, Drehbuch, Verleih sowie digitale Spiele und interaktive Inhalte, ueberwiegend als bedingt rueckzahlbares Darlehen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz, Betriebsstaette oder Niederlassung in NRW bzw. Deutschland; der Antrag ist vor Vorhabenbeginn online ueber das Antragsportal und zusaetzlich postalisch zu stellen. Das Projekt soll moeglichst in NRW realisiert werden.

Fördersummen

Min. Projektbudget
100.000 €
Max. Projektbudget
unbegrenzt
Max. Förderquote
50%
Förderdeckel
2.500.000 €

Förderfähig

Projektarten
Kinofilm
Serie
Dokumentarfilm
Animation
Kurzfilm
Auswertungskanäle
Kino
Streaming
TV
Produktionsstatus
Entwicklung / Stoff
Pre-Production
In Produktion

Richtlinienversion

Version 2025

Gültig ab 2025-01-01

Gültig bis 2027-06-30

Berechnungsbasis: Gesamtbudget

Darlehen — Rückzahlung aus Verwertung

Initial-Version aus Bestand übernommen. Produktionsförderung erfolgt in der Regel als bedingt rückzahlbares Darlehen; Rückzahlung aus Verwertungserlösen des geförderten Films. Entwicklungs-/Drehbuchförderung kann als Zuschuss vergeben werden. Quellenlage 07/2026: Richtlinien der jeweiligen Länderförderer. [Recherchestand 2026-08-04] Foerderleitlinien der Film- und Medienstiftung NRW, in Kraft seit 01.01.2024, befristet bis 30.06.2027 (an AGVO-Laufzeit gekoppelt, maximal bis 31.12.2028). Vier Stichtage pro Jahr fuer Produktion, Verleih und Produktionsvorbereitung: 05.03., 13.05., 10.09. und 19.11.2026. Verpflichtendes Beratungsgespraech spaetestens eine Woche vor Stichtag. Antrag online ueber das Foerderportal, vor Vorhabensbeginn. Eingaenge nach 24 Uhr des Stichtags rutschen in den naechsten Termin. Ziffer 11.1: Foerderungen bis 10.000 EUR kann die Geschaeftsfuehrung ohne Gremium entscheiden. WIDERSPRUCH BEIM CAP: Die NRW.BANK nennt fuer die Produktionsfoerderung Zuschuesse bis zu 1 Mio. EUR. Hinterlegt sind 2.500.000 EUR. Welcher Wert stimmt, liess sich ohne die Merkblaetter zur jeweiligen Foerderart nicht klaeren - die Stiftung vergibt sowohl Darlehen als auch Zuschuesse, moeglicherweise mit unterschiedlichen Grenzen. NICHT ueberschrieben, needsVerification bleibt true. Neu 2026: sechs zusaetzliche Programme (u.a. Serienpilot-Foerderung, Made in NRW mit WDR, Sonderprogramm Creative Development) - diese sind hier nicht abgebildet. | [V270826] 27.08.2026 geprueft: Leitlinien nennen KEINE feste Kappungsgrenze fuer die Produktionsfoerderung - hinterlegte 2,5 Mio EUR sind Praxis-Obergrenze. NRW-Effekt mind. 150 % der Foerdersumme, Eigenmittel mind. 5 %, Vergabe als Darlehen oder Zuschuss. Quelle filmstiftung.de Leitlinien.

Regionaleffekt

  • 150% der Förderung als Spend in NRW

Nächste Deadline

2026-11-19

Stand: 2026-08-04

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.