German Motion Picture Fund (GMPF) – Filme
BKM
Zuschuss fuer Filme, die nicht fuer die Kino-Erstauswertung bestimmt sind (TV/VoD).
Der German Motion Picture Fund (GMPF) foerdert internationale und nationale Produktionen mit hohem VFX-, Animations- oder Serviceanteil in Deutschland. Er gewaehrt einen Produktionskostenzuschuss (Cash Rebate) von bis zu 30 Prozent der in Deutschland anfallenden Kosten. Ziel ist die Staerkung des Standorts Deutschland fuer High-End-Content und digitale Produktionsdienstleistungen. Der Fonds wird von der FFA verwaltet.
Hinweis: Richtlinie in Reform
Richtlinie des BKM Stand 01.01.2026 in Kraft, befristet bis 31.12.2026 (§12). Anschlussregelung ab 2027 offen. Antragstellung seit 22.07.2026 ueber das FFA-Serviceportal.
Fördersummen
- Min. Projektbudget
- 25.000.000 €
- Max. Projektbudget
- unbegrenzt
- Max. Förderquote
- 30%
- Förderdeckel
- 5.000.000 €
Förderfähig
- Projektarten
- KinofilmAnimationDokumentarfilm
- Auswertungskanäle
- TVStreaming
- Produktionsstatus
- Pre-ProductionIn ProduktionPost-Production
Richtlinienversion
Version 2026
Gültig ab 2026-01-01
Gültig bis 2026-12-31
Berechnungsbasis: anerkennungsfähige deutsche Herstellungskosten
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Kombinier-Cap-Ausnahme: bis zu 50 % Gesamtquote möglich — §4.1(2): Beihilfeintensitaet grundsaetzlich 50 % der Gesamt-HK, bei grenzueberschreitenden EU-Projekten bis 60 %. Schwierige audiovisuelle Werke (nach §2.2(4) Dokumentarfilme und Dokumentarserien) sind ausgenommen.
GMPF-Richtlinie BKM Stand 01.01.2026, geprueft 2026-07-28 gegen den Richtlinien-Volltext (PDF). §7.2: Bemessungsgrundlage deutsche Herstellungskosten, hoechstens 80 % der Gesamt-HK. §7.2(2) nicht zuwendungsfaehig u.a.: allgemeine Vorkosten, Stoffrechte, Rechtsberatung, Versicherungen, Finanzierungskosten, Handlungskosten, Schauspielergagen soweit ueber 15 % der deutschen HK. §3(3): Rundfunkveranstalter und Videoabrufdienste sind NICHT antragsberechtigt. §8.1(2): Antrag spaetestens 6 Wochen vor Drehbeginn. §8.2(2): Bescheid erst bei 65 % gesicherter Finanzierung. §7.3: bis zu 30 % der zuwendungsfaehigen deutschen HK, hoechstens 5 Mio EUR pro Film. §2.1(1): gefoerdert werden nur Filme, die NICHT fuer eine Erstauswertung im Kino bestimmt und geeignet sind. §5.1: programmfuellend ab 79 Min (Kinderfilme 59 Min). §5.2(1): Gesamt-HK mind. 25 Mio EUR. §5.2(2): deutsche HK mind. 40 % der Gesamt-HK; entfaellt, wenn die deutschen HK mind. 13 Mio EUR betragen. §4.5: eigener Eigenschaftstest — Spielfilm 40 Punkte, reine Animation 28, dokumentarisch 23. NICHT identisch mit dem DFFF-Kulturtest (48/27/42).
Nächste Deadline
Nächster Termin noch nicht veröffentlicht
Stand: 2026-07-28
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.