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Bis 30%
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Koproduktion

German Motion Picture Fund (GMPF) – Filme

BKM

Zuschuss fuer Filme, die nicht fuer die Kino-Erstauswertung bestimmt sind (TV/VoD).

Der German Motion Picture Fund (GMPF) foerdert internationale und nationale Produktionen mit hohem VFX-, Animations- oder Serviceanteil in Deutschland. Er gewaehrt einen Produktionskostenzuschuss (Cash Rebate) von bis zu 30 Prozent der in Deutschland anfallenden Kosten. Ziel ist die Staerkung des Standorts Deutschland fuer High-End-Content und digitale Produktionsdienstleistungen. Der Fonds wird von der FFA verwaltet.

Hinweis: Richtlinie in Reform

Antragsannahme fuer Projekte mit Drehbeginn 2026 ist seit 20.08.2026 geschlossen (Antragsvolumen erreicht). Antraege fuer Drehbeginn 2027 voraussichtlich ab November 2026 ueber das FFA-Serviceportal. Stand 27.08.2026.

Fördersummen

Min. Projektbudget
25.000.000 €
Max. Projektbudget
unbegrenzt
Max. Förderquote
30%
Förderdeckel
5.000.000 €

Förderfähig

Projektarten
Kinofilm
Animation
Dokumentarfilm
Auswertungskanäle
TV
Streaming
Produktionsstatus
Pre-Production
In Produktion
Post-Production

Richtlinienversion

Aktuelle Version läuft ab in 98 Tagen (2026-12-31) — Nachfolge-Konditionen prüfen.

Version 2026

Gültig ab 2026-01-01

Gültig bis 2026-12-31

Berechnungsbasis: anerkennungsfähige deutsche Herstellungskosten

Zuschuss (nicht rückzahlbar)

Kombinier-Cap-Ausnahme: bis zu 50 % Gesamtquote möglich — §4.1(2): Beihilfeintensitaet grundsaetzlich 50 % der Gesamt-HK, bei grenzueberschreitenden EU-Projekten bis 60 %. Schwierige audiovisuelle Werke (nach §2.2(4) Dokumentarfilme und Dokumentarserien) sind ausgenommen.

GMPF-Richtlinie BKM Stand 01.01.2026, geprueft 2026-07-28 gegen den Richtlinien-Volltext (PDF). §7.2: Bemessungsgrundlage deutsche Herstellungskosten, hoechstens 80 % der Gesamt-HK. §7.2(2) nicht zuwendungsfaehig u.a.: allgemeine Vorkosten, Stoffrechte, Rechtsberatung, Versicherungen, Finanzierungskosten, Handlungskosten, Schauspielergagen soweit ueber 15 % der deutschen HK. §3(3): Rundfunkveranstalter und Videoabrufdienste sind NICHT antragsberechtigt. §8.1(2): Antrag spaetestens 6 Wochen vor Drehbeginn. §8.2(2): Bescheid erst bei 65 % gesicherter Finanzierung. §7.3: bis zu 30 % der zuwendungsfaehigen deutschen HK, hoechstens 5 Mio EUR pro Film. §2.1(1): gefoerdert werden nur Filme, die NICHT fuer eine Erstauswertung im Kino bestimmt und geeignet sind. §5.1: programmfuellend ab 79 Min (Kinderfilme 59 Min). §5.2(1): Gesamt-HK mind. 25 Mio EUR. §5.2(2): deutsche HK mind. 40 % der Gesamt-HK; entfaellt, wenn die deutschen HK mind. 13 Mio EUR betragen. §4.5: eigener Eigenschaftstest — Spielfilm 40 Punkte, reine Animation 28, dokumentarisch 23. NICHT identisch mit dem DFFF-Kulturtest (48/27/42). | 27.08.2026 geprueft (FFA-Broschuere Spotlight, Stand 02/2026): Regelkappung Film 5 Mio EUR; SONDERFALL 6 Mio EUR, wenn die anerkennungsfaehigen deutschen Herstellungskosten mind. 24 Mio EUR betragen UND der Kulturtest mind. 70 Punkte erreicht. Bezugsgroesse: anerkennungsfaehige deutsche Herstellungskosten, Quote 30 %.

Nächste Deadline

Laufend (rolling)

Stand: 2026-08-27

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.