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HessenFilm und Medien

HessenFilm und Medien GmbH

Produktions-, Drehbuch- und Verleihförderung des Landes Hessen.

HessenFilm und Medien ist die erste Ansprechpartnerin fuer Filmfoerderung in Hessen. Gefoerdert werden Stoff- und Projektentwicklung, Produktion, Postproduktion, Verleih und Vertrieb sowie Kinoinvestitionen, mit besonderem Fokus auf Nachwuchs und Dokumentarfilm. Ein verpflichtendes Beratungsgespraech muss spaetestens fuenf Werktage vor Einreichschluss stattgefunden haben. Die Antragstellung erfolgt online ueber die Antragsverwaltung.

Fördersummen

Min. Projektbudget
80.000 €
Max. Projektbudget
unbegrenzt
Max. Förderquote
50%
Förderdeckel
1.000.000 €

Förderfähig

Projektarten
Kinofilm
Serie
Dokumentarfilm
Kurzfilm
Auswertungskanäle
Kino
Streaming
TV
Produktionsstatus
Entwicklung / Stoff
Pre-Production
In Produktion

Richtlinienversion

Version 2025

Gültig ab 2025-01-01

Gültig bis 2027-06-30

Berechnungsbasis: Gesamtbudget

Darlehen — Rückzahlung aus Verwertung

Initial-Version aus Bestand übernommen. Produktionsförderung erfolgt in der Regel als bedingt rückzahlbares Darlehen; Rückzahlung aus Verwertungserlösen des geförderten Films. Entwicklungs-/Drehbuchförderung kann als Zuschuss vergeben werden. Quellenlage 07/2026: Richtlinien der jeweiligen Länderförderer. [Recherchestand 2026-08-04] Richtlinie fuer die hessische Film- und Medienfoerderung der HessenFilm und Medien GmbH, in Kraft seit 01.01.2024, nach XIII.2 befristet bis 30.06.2027 (AGVO-Laufzeit plus sechs Monate Anpassung). VI.1.4: Produktionsfoerderung als bedingt rueckzahlbares zinsloses DARLEHEN; bei Herstellungskosten unter 1,5 Mio EUR kann sie auch als Zuschuss gewaehrt werden. VI.1.1: gefoerdert werden Filme und Serien fuer Kino, TV und VoD aller Laengen, Genres und Formate. Hessen-Effekt ist Voraussetzung. VIII.3: Verleih- und Vertriebsfoerderung max. 40.000 EUR, mind. 100 % davon in Hessen auszugeben. VII.3: Hochschulabschlussfilme max. 20.000 EUR (Exzellenz-Foerderung), ohne Hessen-Effekt. Nicht antragsberechtigt: Rundfunkanstalten und -anbieter sowie Toechter mit ueber 25 % Beteiligung. OFFEN: Ein Hoechstbetrag fuer die Produktionsfoerderung stand in der geprueften Fassung nicht - der hinterlegte Cap bleibt unbestaetigt. | [V270826] 27.08.2026 geprueft: KORRIGIERT: Kappung 1.000.000 EUR fuer programmfuellende Kinofilme (in der DB standen 1,2 Mio). Weitere Hoechstsaetze: 500.000 EUR fuer sonstige Filme, Fernsehfilme, Serien und Experimentalfilme, 50.000 EUR fuer Kurzfilme. Foerderung bis zu 50 % der Gesamtherstellungskosten, in der Regel als bedingt rueckzahlbares zinsloses Darlehen (bei Herstellungskosten unter 1,5 Mio EUR auch andere Form moeglich). Hessen-Effekt Pflicht. Quelle hessenfilm.de Merkblatt Produktion Kino.

Regionaleffekt

  • 100% der Förderung als Spend in Hessen

Nächste Deadline

2026-11-24

Stand: 2026-08-30

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.