Kuratorium junger deutscher Film
Kuratorium junger deutscher Film
Bundesweite Förderung für Nachwuchsfilmemacher:innen — Kinder- und Jugendfilm, Debüt- und Zweitfilm.
Das Kuratorium junger deutscher Film foerdert bundesweit den Nachwuchs, insbesondere Kinder- und Jugendfilm sowie Debuet- und Zweitfilme. Die Drehbuch- und Projektentwicklungsfoerderung fuer Kinderfilme erfolgt in Zusammenarbeit mit dem BKM. Antraege werden per Post (ueber das Bundesarchiv) und zusaetzlich als PDF per E-Mail an das Kuratorium eingereicht. Ueber die Foerderung entscheidet ein gemeinsamer Auswahlausschuss von Kuratorium und BKM.
Hinweis zum Programm
Richtlinie vom 01.01.2026, befristet bis 30.06.2027 (an AGVO-Laufzeit gekoppelt). Seit 01.01.2026 zentrale Anlaufstelle des Bundes fuer Talentfilm; die Talentfilmfoerderung ist von der jurybasierten kulturellen Filmfoerderung der FFA hierher uebergegangen.
Fördersummen
- Min. Projektbudget
- 50.000 €
- Max. Projektbudget
- 2.000.000 €
- Max. Förderquote
- 100%
- Förderdeckel
- 500.000 €
Förderfähig
- Projektarten
- KinofilmKurzfilm
- Auswertungskanäle
- Kino
- Produktionsstatus
- Entwicklung / StoffPre-Production
Richtlinienversion
Version 2026
Gültig ab 2026-01-01
Gültig bis 2027-06-30
Berechnungsbasis: Gesamtbudget
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Kombinier-Cap-Ausnahme: bis zu 100 % Gesamtquote möglich — Ziffer 1.4.2.2: Die nach dieser Richtlinie gefoerderten Produktionen sind STETS schwierige audiovisuelle Werke im Sinne von Art. 2 Nr. 140 AGVO. Nach Ziffer 1.4.2.1 darf die Beihilfeintensitaet bei schwierigen Werken bis zu 100 % der beihilfefaehigen Kosten betragen. Der Regelsatz von 50 % (Ziffer 1.4.1) bzw. 60 % bei grenzuebergreifenden EU-Produktionen (Ziffer 1.4.2) greift hier also nicht.
Foerderrichtlinie Kuratorium junger deutscher Film, in Kraft 01.01.2026, befristet bis 30.06.2027 (Ziffer 5.2 - an die Laufzeit der AGVO gekoppelt). Geprueft 2026-08-04 gegen den Richtlinien-Volltext. Ziffer 3.4.5: Produktion programmfuellender Talentfilme bis 500.000 EUR, in begruendeten Ausnahmefaellen bis 1.000.000 EUR; Zuschuss. Ziffer 3.4.4: antragsberechtigt bis 2 Mio EUR Nettoherstellungskosten. Ziffer 3.4.1: Vorfuehrdauer mind. 79 Min (Spiel-/Dokumentarfilm), 59 Min (Kinderfilm), 24 Min (Animation). Ziffer 3.5.4: Kurzfilm max. 40.000 EUR. Ziffer 3.3.6: Projektentwicklung max. 50.000 EUR (Darlehen). Ziffer 3.1.6: Stoffentwicklung max. 25.000 EUR (Darlehen). Ziffer 3.4.9: Eigenanteil mind. 5 % der anerkannten Nettoherstellungskosten. Ziffer 1.5.3: Rundfunkveranstalter nicht antragsberechtigt. Ziffer 1.2.2.1: Uebungs- und Abschlussfilme sowie eingeschriebene Studierende ausgeschlossen. Ziffer 1.1.2: Das Kuratorium versteht sich als Anschubfinanzierung - die tatsaechlich bewilligten Betraege liegen regelmaessig deutlich unter dem Hoechstbetrag.
Versionshistorie
- Version 2026Gültig ab 2026-01-01 → 2027-06-30Aktiv100% · 500.000 € · Gesamtbudget
Foerderrichtlinie Kuratorium junger deutscher Film, in Kraft 01.01.2026, befristet bis 30.06.2027 (Ziffer 5.2 - an die Laufzeit der AGVO gekoppelt). Geprueft 2026-08-04 gegen den Richtlinien-Volltext. Ziffer 3.4.5: Produktion programmfuellender Talentfilme bis 500.000 EUR, in begruendeten Ausnahmefaellen bis 1.000.000 EUR; Zuschuss. Ziffer 3.4.4: antragsberechtigt bis 2 Mio EUR Nettoherstellungskosten. Ziffer 3.4.1: Vorfuehrdauer mind. 79 Min (Spiel-/Dokumentarfilm), 59 Min (Kinderfilm), 24 Min (Animation). Ziffer 3.5.4: Kurzfilm max. 40.000 EUR. Ziffer 3.3.6: Projektentwicklung max. 50.000 EUR (Darlehen). Ziffer 3.1.6: Stoffentwicklung max. 25.000 EUR (Darlehen). Ziffer 3.4.9: Eigenanteil mind. 5 % der anerkannten Nettoherstellungskosten. Ziffer 1.5.3: Rundfunkveranstalter nicht antragsberechtigt. Ziffer 1.2.2.1: Uebungs- und Abschlussfilme sowie eingeschriebene Studierende ausgeschlossen. Ziffer 1.1.2: Das Kuratorium versteht sich als Anschubfinanzierung - die tatsaechlich bewilligten Betraege liegen regelmaessig deutlich unter dem Hoechstbetrag.
Änderungen gegenüber Vorgängerversion- Förderquote:50%→100%
- Förderdeckel:250.000 €→500.000 €
- Max. Budget:unbegrenzt→2.000.000 €
- Version 2025Gültig ab 2025-01-0150% · 250.000 € · Gesamtbudget
Initial-Version aus Bestand übernommen.
Nächste Deadline
2026-10-01
Stand: 2026-08-04
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.