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MFG Baden-Württemberg

MFG Filmförderung Baden-Württemberg

Filmförderung des Landes Baden-Württemberg — Produktions-, Verleih- und Stoffentwicklungsförderung.

Die MFG Filmfoerderung Baden-Wuerttemberg foerdert kulturell herausragende Kino- und Fernsehproduktionen. Das Spektrum reicht von Stoffentwicklung ueber Produktion bis Verleih und Kinofoerderung, vergeben als Zuschuss oder Darlehen. Produktionsantraege werden ausschliesslich digital ueber die MFG-Datenbank gestellt; vor Einreichung wird ein Beratungsgespraech empfohlen. Reine Auslandsprojekte sind von der Foerderung ausgenommen.

Fördersummen

Min. Projektbudget
80.000 €
Max. Projektbudget
unbegrenzt
Max. Förderquote
50%
Förderdeckel
1.500.000 €

Förderfähig

Projektarten
Kinofilm
Serie
Dokumentarfilm
Animation
Kurzfilm
Auswertungskanäle
Kino
Streaming
TV
Produktionsstatus
Entwicklung / Stoff
Pre-Production
In Produktion

Richtlinienversion

Version 2025

Gültig ab 2025-01-01

Unbefristet gültig

Berechnungsbasis: Gesamtbudget

Darlehen — Rückzahlung aus Verwertung

Initial-Version aus Bestand übernommen. Produktionsförderung erfolgt in der Regel als bedingt rückzahlbares Darlehen; Rückzahlung aus Verwertungserlösen des geförderten Films. Entwicklungs-/Drehbuchförderung kann als Zuschuss vergeben werden. Quellenlage 07/2026: Richtlinien der jeweiligen Länderförderer. [Recherchestand 2026-08-04] Letzter belegter Einreichtermin 30.06.2026 (2. Foerderrunde 2026), abgelaufen. Der Folgetermin war am 2026-08-04 auf film.mfg.de/service/einreichfristen nicht datiert abrufbar - beim Foerderer erfragen. [Recherchestand 2026-08-04] MFG-Vergabeordnung, Stand 01/2024 (film.mfg.de). Produktionsfoerderung fuer Kino- und Fernsehfilme als ERFOLGSBEDINGT RUECKZAHLBARES DARLEHEN; antragsberechtigt sind Produzent*innen. Die gesamte Beihilfeintensitaet soll 50 % der Gesamtprojektkosten nicht uebersteigen - das deckt die hinterlegte Quote von 0.5. Antraege ausschliesslich digital ueber die MFG-Datenbank, Eingang bis 24:00 Uhr des letzten Tages der Einreichfrist; zusaetzlich muss ein unterschriebenes Antragsformular binnen fuenf Werktagen im Original vorliegen, sonst wird der Antrag dem Vergabegremium nicht vorgelegt. Seit der Vergabeordnungs-Novelle wird kein Einsatz von Eigenmitteln mehr verlangt; es genuegt ein Eigenanteil aus rueckgestellten Eigenleistungen oder Minimumgarantien aus Distributionsvertraegen. Kino-Investitionsfoerderung als Zuschuss, max. 30 % der Kosten und hoechstens 50.000 EUR. OFFEN: Kein Hoechstbetrag fuer die Produktionsfoerderung in der geprueften Fassung; der hinterlegte Cap bleibt unbestaetigt. Auch der naechste Einreichtermin nach dem 30.06.2026 war nicht datiert abrufbar. ZU PRUEFEN: paybackType steht auf 'loan'. Die Foerderung ist erfolgsbedingt rueckzahlbar, was eher 'success_based' entspraeche - und success_based zaehlt im Kombi-Rechner unter den Cap, loan nicht. | [V270826] 27.08.2026 geprueft: Vergabeordnung nennt keine harte Kappung; Foerderuebersichten weisen fuer die Produktionsfoerderung rund 1 Mio EUR bei 50 % aus - hinterlegte 1,5 Mio EUR sind Praxis-Obergrenze, bei Bedarf nachschaerfen. BW-Effekt mind. 120 % der Foerdersumme. Darlehen. Quelle film.mfg.de.

Regionaleffekt

  • 100% der Förderung als Spend in Baden-Württemberg

Nächste Deadline

2026-11-03

Stand: 2026-08-04

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.