Polish Film Institute — International Co-Production
Polish Film Institute (PISF)
Polnische Koproduktionsförderung für Filme mit substantieller polnischer Beteiligung.
Das Polnische Filminstitut (PISF) foerdert internationale Koproduktionen mit substanzieller polnischer Beteiligung. Gefoerdert werden Projektentwicklung, Produktion und Verleih; die Antragstellung erfolgt auf Polnisch ueber das Online-Antragssystem. Daneben besteht ein separates Cash-Rebate-Programm (30 Prozent) fuer audiovisuelle Produktionen in Polen.
Fördersummen
- Min. Projektbudget
- 800.000 €
- Max. Projektbudget
- unbegrenzt
- Max. Förderquote
- 50%
- Förderdeckel
- 690.000 €
Förderfähig
- Projektarten
- KinofilmDokumentarfilmAnimation
- Auswertungskanäle
- Kino
- Produktionsstatus
- Pre-ProductionIn Produktion
Richtlinienversion
Version 2025
Gültig ab 2025-01-01
Unbefristet gültig
Berechnungsbasis: Gesamtbudget
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Initial-Version aus Bestand übernommen. [Recherchestand 2026-08-04] Naechster Einreichtermin am 2026-08-04 nicht aus einer Primaerquelle belegbar. [Recherchestand 2026-08-04 — PISF Objective VII] Polnisches Filminstitut (PISF), Operational Programmes 2026, vom PISF-Rat am 03.11.2025 verabschiedet und seit Januar 2026 in Kraft; Antraege ausschliesslich ueber das PISF-Online-Antragssystem (pisf-wnioski.pl), in polnischer Sprache, mit qualifizierter elektronischer Signatur. Alle Anlagen muessen auf Polnisch vorliegen oder beglaubigt uebersetzt sein. WICHTIG FUER DIE ZIELGRUPPE: Wie beim CNC erhaelt der POLNISCHE Koproduzent die Foerderung und verteilt sie; ein deutscher Produzent ist nicht selbst antragsberechtigt, sondern profitiert ueber den polnischen Partner. Zu klaeren, ob das Programm im Foerderfinder so gelistet bleiben sollte. MINORITAETSKOPRODUKTION (Objective VII): Die prozentualen Foerdergrenzen werden auf die Summe der Finanzierung der polnischen Seite berechnet, hoechstens 70 % dieser Kosten. Ist die Regie polnische Staatsangehoerige, wird stattdessen auf das Gesamtbudget gerechnet. Mindestens 80 % der Foerderung muessen unbedingt in Polen ausgegeben werden, und der kuenstlerische Beitrag polnischer Kreativer muss dem Koproduktionsanteil entsprechen. Eigenbeitrag des Produzenten mindestens 5 % der beantragten PISF-Foerderung; davon darf der Sachleistungsanteil hoechstens 95 % ausmachen. Bei Koproduktionen mit Laendern, die die revidierte Konvention nicht ratifiziert haben, muss der polnische Anteil bei bilateralen Koproduktionen mindestens 20 %, bei multilateralen mindestens 10 % betragen. Ein federfuehrender Produzent ohne nachgewiesene Erfolgsbilanz kann keine Minoritaetskoproduktion beantragen. Antrag vor Drehbeginn. Drei Einreichfenster pro Jahr fuer die selektiven Programme. Bearbeitungsgebuehr 0,05 % der beantragten Summe, hoechstens 1.000 PLN. Pruefung binnen 28 Kalendertagen. FOERDERHOEHEN (Stand 2025, aus einem Interview der stellvertretenden PISF-Direktorin, nicht aus den Operational Programmes selbst): Spielfilm bis 3 Mio PLN (rund 700.000 EUR), Dokumentarfilm bis 700.000 PLN (rund 163.000 EUR), Animation bis 2 Mio PLN (rund 465.000 EUR). Diese Werte sind waehrungsabhaengig und stammen nicht aus einer Primaerquelle. NICHT ZU VERWECHSELN mit dem polnischen Cash Rebate (bis 30 % der in Polen anerkannten Ausgaben, gesetzliche Grundlage vom 09.11.2018) - das ist ein eigenes Instrument und hier nicht abgebildet. OFFEN: Die Operational Programmes 2026 wurden nicht im Volltext geprueft; Cap und Quote bleiben unbestaetigt. Naechstes Einreichfenster nicht datiert auffindbar. | [V270826] 27.08.2026 geprueft gegen Programy Operacyjne 2026 (Fassung 24.04.2026, Priorytet VII Produkcja filmow w koprodukcji miedzynarodowej mniejszosciowej, S. 31): Limity kwotowe je Filmart - Spielfilm 3.000.000 zl, Animation 2.500.000 zl, Dokumentarfilm 700.000 zl. KORRIGIERT: Cap von 500.000 auf 690.000 EUR (3 Mio zl bei Kurs 4,34 EUR/PLN am 28.08.2026 - Wert waehrungsabhaengig, bei groesseren Kursbewegungen nachziehen). Prozentgrenzen werden NICHT auf das Gesamtbudget gerechnet, sondern auf den polnischen Budgetanteil (max. 90 % davon); allgemeine Grenze nach Par. 7 der Verordnung 50 % des Filmbudgets, 90 % bei Film trudny. Mindestanteil polnische Seite: 10 % bilateral / 5 % multilateral bei Staaten der revidierten Europarats-Koproduktionskonvention, sonst 20 / 10 %.
Nächste Deadline
expired
Stand: 2026-08-30
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.