Deutscher Filmförderfonds I (DFFF I)
BKM / FFA
Bundesweiter Produktionskostenzuschuss bis 30 % für deutsche Kinofilm-Produzenten mit kulturellem Eigenschaftstest. Bewilligungen ab Feb 2025: 30 %, max 5 Mio €.
Der Deutsche Filmfoerderfonds I ist ein bundesweiter, regelbasierter Produktionskostenzuschuss fuer deutsche Kinofilm-Produzent:innen. Voraussetzung ist das Bestehen eines kulturellen Eigenschaftstests. Fuer Bewilligungen ab Februar 2025 betraegt der Zuschuss 30 Prozent der foerderfaehigen deutschen Herstellungskosten, gedeckelt bei 5 Mio. EUR pro Projekt. Die Foerderung wird von der FFA verwaltet; der Anspruch entsteht automatisiert (nicht jurybasiert), ein vorheriges Beratungsgespraech ist erforderlich.
Hinweis: Richtlinie in Reform
Richtlinie 2025 läuft am 31.12.2025 aus. Reform und Zusammenführung von DFFF und GMPF bis Mitte 2026 vorgesehen; Förderquote einheitlich 30 %. Steueranreizmodell aufgeschoben.
Fördersummen
- Min. Projektbudget
- 1.000.000 €
- Max. Projektbudget
- unbegrenzt
- Max. Förderquote
- 30%
- Förderdeckel
- 5.000.000 €
Förderfähig
- Projektarten
- KinofilmDokumentarfilmAnimation
- Auswertungskanäle
- Kino
- Produktionsstatus
- Pre-ProductionIn Produktion
Richtlinienversion
Version 2025
Gültig ab 2025-02-01
Gültig bis 2025-12-31
Berechnungsbasis: anerkennungsfähige deutsche Herstellungskosten
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Initial-Version aus Bestand übernommen. Quote 30 % gemäß BKM-Anpassung Februar 2025.
Diese Förderwerte werden derzeit noch gegen die Primärquelle geprüft. Bitte vor Antragstellung bei der Förderstelle verifizieren.
Nicht kombinierbar mit
Pro Projekt kann nur eines der folgenden Programme angesetzt werden.
- DFFF II — Deutscher Filmförderfonds II (DFFF II)
Pro Projekt nur eine DFFF-Stufe wählbar (BKM/FFA-Vorgabe)
Nächste Deadline
Laufend (rolling)
Stand: 2026-05-27
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.