Deutscher Filmförderfonds II (DFFF II)
BKM / FFA
Bundesweiter Produktionskostenzuschuss bis 30 % für Produktionsdienstleister bei internationalen Großprojekten in Deutschland. Bis 25 Mio € pro Projekt.
Der Deutsche Filmfoerderfonds II richtet sich an Produktionsdienstleister, die internationale Grossprojekte in Deutschland umsetzen. Er gewaehrt einen automatischen Produktionskostenzuschuss von bis zu 30 Prozent der in Deutschland anfallenden Kosten, mit einem Hoechstbetrag von 25 Mio. EUR pro Projekt. Ziel ist es, grosse internationale Produktionen an den Standort Deutschland zu holen. Die Foerderung wird von der FFA verwaltet und ist an Mindestausgaben sowie den kulturellen Eigenschaftstest geknuepft.
Hinweis: Richtlinie in Reform
Richtlinie 2025 läuft am 31.12.2025 aus. Reform und Zusammenführung von DFFF und GMPF bis Mitte 2026 vorgesehen; Förderquote einheitlich 30 %. Steueranreizmodell aufgeschoben.
Fördersummen
- Min. Projektbudget
- 20.000.000 €
- Max. Projektbudget
- unbegrenzt
- Max. Förderquote
- 30%
- Förderdeckel
- 25.000.000 €
Förderfähig
- Projektarten
- KinofilmSerieAnimation
- Auswertungskanäle
- KinoStreamingTV
- Produktionsstatus
- Pre-ProductionIn Produktion
Richtlinienversion
Version 2025
Gültig ab 2025-02-01
Gültig bis 2025-12-31
Berechnungsbasis: anerkennungsfähige deutsche Herstellungskosten
Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Initial-Version aus Bestand übernommen. Quote 30 % gemäß BKM-Anpassung Februar 2025.
Diese Förderwerte werden derzeit noch gegen die Primärquelle geprüft. Bitte vor Antragstellung bei der Förderstelle verifizieren.
Nicht kombinierbar mit
Pro Projekt kann nur eines der folgenden Programme angesetzt werden.
- DFFF — Deutscher Filmförderfonds I (DFFF I)
Pro Projekt nur eine DFFF-Stufe wählbar (BKM/FFA-Vorgabe)
Nächste Deadline
Laufend (rolling)
Stand: 2026-05-27
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Konditionen, Antragsformulare und Stichtage immer direkt bei der Förderstelle prüfen — Links oben.